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Staatliche
Berufsschule II Coburg

Kanalstraße 1
96450 Coburg
Tel. 09561 89-5400
Fax 09561 89-5419
info@bs2.coburg.de







Informationen zur Berufsschulpflicht

Die Schulpflicht ist im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen festgelegt. Danach dauert die Schulpflicht zwölf Jahre und gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und in eine Berufsschulpflicht von drei Jahren.

Für alle Schülerinnen und Schüler, die einen gewerblichen-technischen, landwirtschaftlichen oder hauswirtschaftlichen Beruf erlernen oder erlernen wollen, ist die Staatliche Berufsschule I, Freiherr-von-Rast-Schule, Plattenäcker 30 in Coburg zuständig; Telefon 09561 89-5000, www.rast-bs.de.

Für alle Schülerinnen und Schüler in einem kaufmännischen oder Gesundheitsberuf ist die Staatliche Berufsschule II, Kaufmännische Berufsschule, Kanalstraße 1 in Coburg zuständig; Telefon 09561 89-5400. Sie befinden sich dann bereits auf der richtigen Webseite.


Anmeldetag ist jeweils der letzte Ferientag der Sommerferien, 8 Uhr, an der jeweiligen Berufsschule.

Die Berufsschulpflicht gilt grundsätzlich für alle Jugendlichen mit oder ohne Ausbildungsverhältnis. Jugendliche ohne Ausbildungsplatz sind daher berufsschulpflichtig. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung oder den Besuch einer beruflichen Vollzeitschule abbrechen beziehungsweise eine Schule ohne mittleren Bildungsabschluss verlassen. Alle Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz melden sich daher zunächst an der Berufsschule I Plattenäcker 30, und werden dann der zuständigen Berufsschule zugewiesen.

Wird die Erfüllung der Schulpflicht nicht beachtet, können Maßnahmen zur Durchsetzung ergriffen werden. Unter Umständen kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

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