Wichtige Informationen rund um "Corona"
Distanzunterricht in Stadt und Landkreis Coburg
Aufgrund der weiterhin hohen Inzidenz findet in der Schulwoche vom
19.04. bis 23.04. Distanzunterricht statt. Dies
gilt auch für die kaufmännischen Abschlussklassen, für die in den beiden Wochen
vor den Abschlussprüfungen in jedem Fall im Distanzunterricht stattfindet, um
das Infektionsrisiko vor den Prüfungen zu minimieren.
Nur die medizinischen Abschlussklassen (GZF 12, GMF 12A und B)
und die Berufsintegrationsklasse (JBIK) werden im
Präsenzunterricht mit Mindestabstand bzw. Wechselunterricht beschult.
Für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist jedoch ein
negativer Corona-(Selbst)Test notwendig. Beachten Sie dazu bitte die unten
angeführten Informationen und das
Merkblatt zu Covid-19-Tests des Kultusministeriums.(Stand 15.04.2021)
Verpflichtende Corona-Selbsttests in der Schule
Ab dem 12.04.2021 dürfen Schülerinnen und Schüler nur noch am
Präsenzunterricht teilnehmen, wenn Sie in der Schule unter Aufsicht einen
Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder einen aktuellen, negativen
Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der
durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird; bei einer Inzindenz
>100 nicht älter als 24 Stunden, bei einer Inzidenz < 100 nicht älter als 48
Stunden).
Merkblatt
zu Covid-19-Tests
FAQ zu den Corona-Selbsttests

Weitere Informationen zu den
Selbsttests und anschauliche Erklärvideos zur Testdurchführung finden Sie auch auf der Internetseite des Kultusministeriums:
www.km.bayern.de/selbsttests
Allgemeine Regelung zum inzidenzabhängigen Unterrichtsbetrieb
Regeln für den Unterrichtsbetrieb:
7-Tage-Inzidenz < 100 Beschulung
aller Klassen im Wechsel- bzw. Präsenzunterricht
mit Mindestabstand. Informationen zur Gruppeneinteilung bei Wechselunterricht erhalten die Klassen
von ihren Klassenlehrkräften.
7-Tage-Inzidenz > 100 Rückkehr in
den Distanzunterricht (ausgenommen Abschlussklassen)
Die zuständigen Stellen entscheiden immer freitags auf Basis des
Inzidenzwertes, in welcher Form der Unterricht in der Folgewoche stattfinden
kann. Diese Entscheidung gilt dann immer für die gesamte Schulwoche.
Abhängig von örtlichen Gegebenheiten kann die Kreisverwaltungsbehörde
wenn nötig anderweitige Regelungen verfügen.
(Stand 10.03.2021)
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