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Inzidenzabhängige Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts und Aufhebung der Maskenpflicht während des Unterrichts

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Ausbilderinnen und Ausbilder!

Aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte findet ab Donnerstag, 10.06.2021 wieder voller Präsenzunterricht, d.h. ohne Einhaltung des Mindestabstandes, für alle Schülerinnen und Schüler statt.
 
Während des Unterrichts können die Schüler auf eine Maske verzichten, solange die Inzidenz unter 25 liegt und sie an ihrem Platz sind. Bewegen sie sich im Schulhaus oder im Klassenzimmer, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist weiterhin ein negativer Covid-19-Test erforderlich. Dieser kann als Selbsttest in der Schule durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend. Die Schülerinnen und Schüler können alternativ einen negativen PCR-Test oder POC-Antigen-Schnelltest vorlegen, der von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wird. Dieser darf - je nach Inzidenz - nicht älter als 24 bzw. 48 Stunden sein. Näheres hierzu finden Sie im Merkblatt zu Covid-19-Tests des Kultusministeriums.

Die weitere Öffnung des Schulbetriebes ist abhängig vom Inzidenzwert:

Bei einem Wert zwischen 0 und 100  findet voller Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen und Klassen statt.

Bei einem Wert zwischen 100 und 165 werden die Klassen im Präsenzunterricht mit Mindestabstand bzw. Wechselunterricht unterrichtet.

Bei einem Wert größer als 165 wechseln alle Schülerinnen und Schüler in den Distanzunterricht.

Die jeweilige Regelung tritt ab dem übernächsten darauf folgenden Tag  in Kraft, wenn entweder die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über einem Grenzwert liegt, bzw. an fünf aufeinander folgenden Tagen unter dem entsprechenden Inzidenzwert.


Leistungsnachweise

Bei Klassen in Präsenz können Leistungsnachweise geschrieben werden. Dies gilt nicht für die jeweilige "Distanzgruppe" bei Wechselunterricht.


 "Corona-Regeln" für den Präsenzunterricht

1. Testpflicht

Seit dem 12.04.2021 dürfen Schülerinnen und Schüler nur noch am Präsenzunterricht teilnehmen,  wenn Sie in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird; bei einer Inzindenz >100 nicht älter als 24 Stunden, bei einer Inzidenz < 100 nicht älter als 48 Stunden).

 Merkblatt zu Covid-19-Tests                                        FAQ zu den Corona-Selbsttests   

                                                                                   

Weitere Informationen zu den Selbsttests und anschauliche Erklärvideos zur Testdurchführung finden Sie auch auf der Internetseite des Kultusministeriums: www.km.bayern.de/selbsttests

2. Folgende Personen dürfen die Schule grundsätzlich nicht betreten:

- Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder entsprechende Krankheitssymptome aufweisen.
 
(z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen/Durchfall)
  Hinweise zum Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen finden Sie hier

- Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder bei denen seit dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind.

- Personen, die einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.

Schüler und Schülerinnen, die aufgrund von Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehören, sollen das persönliche Risiko abwägen und ggf. nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie werden dann weiterhin im Rahmen des Distanzunterrichts beschult. Für die Befreiung vom Regelunterricht ist grundsätzlich ein (fach-)ärztliches Attest notwendig, das alle drei Monate erneuert werden muss.

Schwangere Schülerinnen dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und werden im Rahmen des Distanzunterrichts beschult.

 

3. Persönliche Hygienemaßnahmen

  • Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung:  Die Mund-Nase-Bedeckung ist auf dem gesamten Schulgelände, im Schulhaus und im Klassenzimmer während des Unterrichts verpflichtend zu tragen. Es wird empfohlen mind. eine sog. OP-Maske zu tragen.
    Für die Mund-Nase-Bedeckung müssen Sie selbst sorgen und aufkommen.

  • Gute Händehygiene - regelmäßiges Händewaschen (mind. 20-30 Sekunden mit Wasser und Seife)

  • Abstandhalten (mind. 1,5 m) Dies gilt auch während des Unterrichts im Klassenzimmer. Hier ist auf eine feste Sitzordnung zu achten (Einzeltische, frontale Sitzordnung). Bitte halten Sie den Mindestabstand auch in Pausen ein!

  • Einhalten der Husten- und Nießetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)

  • Verzicht auf Körperkontakt

  • Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund

  • Wahrung des Abstandgebots auch beim Betreten und Verlassen des Schulgebäudes und auf dem Weg zur Schule

  • Die Pause findet vorwiegend im Klassenzimmer oder im Freien statt. Bitte halten Sie während der Pause den Mindestabstand und tragen Sie Ihre Mund-Nase-Bedeckung (auch beim Pausenverkauf).

  • Sicherstellung einer guten Durchlüftung der Räume: möglichst alle 20 Minuten die Räume für mind. 5 Minuten stoß- oder quergelüftet werden.

  • Vermeidung der gemeinsamen Benutzung von Gegenständen (kein Arbeitsmittelaustausch), wenn Klassensätze von Büchern, Tablets o.ä. genutzt werden, sollten vor und nach der Benutzung die Hände gründlich gewaschen werden.

  • Die Toiletten sollen nur einzeln betreten werden. Ansammlungen in den Sanitärbereichen müssen in jedem Fall vermieden werden.

Die zuständigen Gesundheitsämter und übergeordnete Stellen entscheiden aufgrund des Infektionsgeschehens ggf. über Schul(teil)schließungen und Quarantänemaßnahmen für (einzelne) Schüler/Lehrer!

Grundsätzlich gilt im Präsenzunterricht der Rahmen-Hygiene-Plan (Stand März 2021). Eine Kurzform können Sie hier einsehen. Die Ausführliche Fassung des jeweils gültigen Rahmenhygieneplans finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Kultusministeriums


Regelungen für Distanzunterricht während der Zeit des Wechselunterrichts.

Die Teilnahme am Distanzunterricht und Wechselunterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend und sie müssen daher von den Ausbildungsunternehmen für den Unterricht freigestellt werden. Da sich der Distanzunterricht am regulären Stundenplan orientiert und die Distanzgruppen häufig per MS Teams in den Unterricht geschaltet werden ("Hybridunterricht"), stehen die Auszubildenden zu den gleichen Zeiten wie beim Präsenzunterricht nicht für die Ausbildung im Unternehmen zur Verfügung.

Bitte nehmen Sie auch den Distanzunterricht ernst. Die Lerninhalte, die während des Distanzunterrichts durchgenommen werden, sind in der Regel prüfungsrelevant und werden auch in Schulaufgaben und Stegreifaufgaben abgefragt. Ein vollständige Wiederholung aller Lerninhalte in den Präsenzphasen ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Sollten Sie also Schwierigkeiten mit dem ein oder anderen Thema haben, nehmen Sie Kontakt zu Ihren Lehrkräften auf.

Bitte halten Sie sich an die angeordneten Kontaktbeschränkungen, damit wir möglichst bald wieder ein Stück Normalität im Schulalltag erleben können. Wir werden Sie weiterhin über die Entwicklungen rund um Corona und Schule auf dem Laufenden halten. Bleiben Sie gesund!                    


Weitere Informationen rund um den Unterrichtsbetrieb an bayerischen Schulen finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums
(hier steht auch der vollständige Hygieneplan zum Download zur Verfügung):

  www.km.bayern.de

Zwischen- und Abschlussprüfungen: Für Informationen zu Zwischen- und Abschlussprüfungen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Kammer:

IHK Coburg: www.coburg.ihk.de

Bayerische Landesärztekammer: www.blaek.de

Bayerische Landeszahnärztekammer: www.blzk.de