Inzidenzabhängige Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts und
Aufhebung der Maskenpflicht während des Unterrichts
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Ausbilderinnen
und Ausbilder!
Aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte findet ab
Donnerstag, 10.06.2021 wieder voller Präsenzunterricht, d.h. ohne Einhaltung des
Mindestabstandes, für alle Schülerinnen und Schüler statt.
Während des Unterrichts können die Schüler
auf eine Maske verzichten, solange die Inzidenz unter 25 liegt und sie an ihrem
Platz sind. Bewegen sie sich im Schulhaus oder im Klassenzimmer, muss ein
Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist weiterhin ein negativer
Covid-19-Test erforderlich. Dieser kann als Selbsttest in der Schule
durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest ist nicht
ausreichend. Die Schülerinnen und Schüler können alternativ einen negativen
PCR-Test oder POC-Antigen-Schnelltest vorlegen, der von medizinisch
geschultem Personal durchgeführt wird. Dieser darf - je nach Inzidenz -
nicht älter als 24 bzw. 48 Stunden sein. Näheres hierzu finden Sie im
Merkblatt zu Covid-19-Tests des Kultusministeriums.
Die weitere Öffnung des Schulbetriebes ist abhängig vom
Inzidenzwert:
Bei einem Wert zwischen
0 und 100
findet
voller Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen und Klassen
statt.
Bei einem Wert zwischen 100 und 165 werden die Klassen im
Präsenzunterricht mit Mindestabstand bzw. Wechselunterricht unterrichtet.
Bei einem Wert größer als 165 wechseln alle Schülerinnen und
Schüler in den Distanzunterricht.
Die jeweilige Regelung tritt ab dem übernächsten darauf folgenden Tag
in Kraft, wenn entweder die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden
Tagen über einem Grenzwert liegt, bzw. an fünf aufeinander folgenden Tagen unter
dem entsprechenden Inzidenzwert.
Leistungsnachweise
Bei Klassen in Präsenz können Leistungsnachweise geschrieben werden. Dies gilt nicht für die jeweilige "Distanzgruppe" bei
Wechselunterricht.
"Corona-Regeln" für den Präsenzunterricht
1. Testpflicht
Seit dem 12.04.2021 dürfen Schülerinnen und Schüler nur noch am
Präsenzunterricht teilnehmen, wenn Sie in der Schule unter Aufsicht einen
Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder einen aktuellen, negativen
Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der
durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird; bei einer Inzindenz
>100 nicht älter als 24 Stunden, bei einer Inzidenz < 100 nicht älter als 48
Stunden).
Merkblatt
zu Covid-19-Tests
FAQ zu den Corona-Selbsttests
Weitere Informationen zu den
Selbsttests und anschauliche Erklärvideos zur Testdurchführung finden Sie auch auf der Internetseite des Kultusministeriums:
www.km.bayern.de/selbsttests
2. Folgende Personen dürfen die Schule grundsätzlich
nicht betreten:
- Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder
entsprechende Krankheitssymptome aufweisen.
(z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust
Geschmacks-/Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen,
Übelkeit/Erbrechen/Durchfall) Hinweise zum Umgang mit Erkältungs-
und Krankheitssymptomen finden Sie
hier
- Personen, die in Kontakt zu
einer infizierten Person stehen oder bei denen seit dem letzten Kontakt mit
einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind.
-
Personen, die einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.
Schüler und Schülerinnen, die aufgrund von Vorerkrankungen zur Risikogruppe
gehören, sollen das persönliche Risiko abwägen und ggf. nicht am
Präsenzunterricht teilnehmen.
Sie werden dann weiterhin im Rahmen des Distanzunterrichts beschult. Für die
Befreiung vom Regelunterricht ist grundsätzlich ein (fach-)ärztliches Attest
notwendig, das alle drei Monate erneuert werden muss.
Schwangere Schülerinnen dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und
werden im Rahmen des Distanzunterrichts beschult.
3. Persönliche Hygienemaßnahmen
-
Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung:
Die Mund-Nase-Bedeckung ist auf dem gesamten Schulgelände, im Schulhaus und
im Klassenzimmer während des Unterrichts verpflichtend zu tragen. Es wird
empfohlen mind. eine sog. OP-Maske zu tragen. Für die
Mund-Nase-Bedeckung müssen Sie selbst sorgen und aufkommen.
-
Gute Händehygiene - regelmäßiges Händewaschen (mind. 20-30 Sekunden mit Wasser und Seife)
-
Abstandhalten (mind. 1,5 m)
Dies gilt auch während des Unterrichts im Klassenzimmer. Hier ist auf
eine feste Sitzordnung zu achten (Einzeltische, frontale Sitzordnung). Bitte
halten Sie den Mindestabstand auch in Pausen ein!
-
Einhalten der Husten- und Nießetikette (Husten oder Niesen in die
Armbeuge oder in ein Taschentuch)
-
Verzicht auf Körperkontakt
-
Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund
-
Wahrung des Abstandgebots auch beim Betreten und Verlassen des
Schulgebäudes und auf dem Weg zur Schule
-
Die Pause findet vorwiegend im Klassenzimmer oder im
Freien statt. Bitte halten Sie während der Pause den Mindestabstand und tragen Sie Ihre
Mund-Nase-Bedeckung (auch beim Pausenverkauf).
-
Sicherstellung einer guten Durchlüftung der Räume:
möglichst alle 20 Minuten die Räume für mind. 5 Minuten stoß- oder
quergelüftet werden.
-
Vermeidung der gemeinsamen Benutzung von Gegenständen (kein
Arbeitsmittelaustausch), wenn Klassensätze von Büchern, Tablets o.ä. genutzt
werden, sollten vor und nach der Benutzung die Hände gründlich gewaschen
werden.
-
Die Toiletten sollen nur einzeln betreten werden.
Ansammlungen in den Sanitärbereichen müssen in jedem Fall vermieden werden.
Die zuständigen Gesundheitsämter und übergeordnete Stellen entscheiden
aufgrund des Infektionsgeschehens ggf. über Schul(teil)schließungen und
Quarantänemaßnahmen für (einzelne) Schüler/Lehrer!
Grundsätzlich gilt im Präsenzunterricht der Rahmen-Hygiene-Plan (Stand März
2021). Eine Kurzform können Sie
hier einsehen. Die Ausführliche Fassung des jeweils gültigen
Rahmenhygieneplans finden Sie auf der Homepage des Bayerischen
Kultusministeriums
Regelungen für Distanzunterricht während der Zeit des
Wechselunterrichts.
Die Teilnahme am Distanzunterricht und Wechselunterricht ist für alle
Schülerinnen und Schüler verpflichtend und sie müssen daher von den
Ausbildungsunternehmen für den Unterricht freigestellt werden. Da sich der
Distanzunterricht am regulären Stundenplan orientiert und die Distanzgruppen
häufig per MS Teams in den Unterricht geschaltet werden
("Hybridunterricht"), stehen die Auszubildenden zu den gleichen Zeiten wie
beim Präsenzunterricht nicht für die Ausbildung im Unternehmen zur
Verfügung.
Bitte nehmen Sie auch den Distanzunterricht ernst. Die Lerninhalte, die während
des Distanzunterrichts durchgenommen werden, sind in der Regel
prüfungsrelevant und werden auch in Schulaufgaben und Stegreifaufgaben
abgefragt. Ein vollständige Wiederholung aller Lerninhalte in den
Präsenzphasen ist aus
zeitlichen Gründen nicht möglich. Sollten Sie also Schwierigkeiten mit dem
ein oder anderen Thema haben, nehmen Sie Kontakt zu Ihren Lehrkräften auf.
Bitte halten Sie sich an die angeordneten Kontaktbeschränkungen, damit wir
möglichst bald wieder ein Stück Normalität im Schulalltag erleben können.
Wir werden Sie weiterhin über die Entwicklungen rund um Corona und Schule
auf dem Laufenden halten. Bleiben Sie gesund!
Weitere Informationen rund um den Unterrichtsbetrieb an
bayerischen Schulen finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums
(hier steht auch der vollständige Hygieneplan zum Download zur Verfügung):
www.km.bayern.de
Zwischen- und Abschlussprüfungen: Für Informationen zu
Zwischen- und Abschlussprüfungen wenden Sie sich bitte an die jeweils
zuständige Kammer:
IHK Coburg: www.coburg.ihk.de
Bayerische Landesärztekammer: www.blaek.de
Bayerische Landeszahnärztekammer:
www.blzk.de
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